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Tattoos im Job: Was darf mein Chef verbieten – und was nicht?
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Auch, wenn Tattoos inzwischen gesellschaftsfähig sind, kann es mitunter zu Problemen bei Vorstellungsgesprächen oder im Job kommen. Doch was ist eigentlich erlaubt?
Tattoos sind aus der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken: Fast die Hälfte aller 20- bis 29-Jährigen in Deutschland ist laut einer Umfrage tätowiert. In manchen Branchen allerdings ist das schwerer mit dem Job zu vereinbaren, als in anderen. Gerade Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollten vorsichtig sein, an welcher Stelle und welches Motiv sie sich tätowieren lassen.
Tattoos im Job: Was darf der Chef verbieten?
Tattoos sind nicht nur Teil des Rechts auf eigene Entfaltung, sie sind auch Geschmackssache. Es kann durchaus sein, dass die Vorgesetzten keine Fans von sichtbarem Körperschmuck sind. Nur: Gibt es auch ein Gesetz, dass ihnen das Recht gibt, Tattoos oder Piercings zu verbieten?
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Das Grundgesetz sagt: nein. Erst einmal sind Tattoos Privatsache. Das bedeutet auch, dass ein Arbeitgeber Ihnen weder verbieten kann, sich tätowieren zu lassen, noch arbeitsrechtlich Schritte einleiten, wie etwa eine Kündigung. Aber: Es gibt ein paar Ausnahmen in bestimmten Branchen.
Strengere Regeln in bestimmten Branchen
Für Beamte oder Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ist es ein bisschen schwieriger. In diesen Bereichen wird Körperschmuck in der Regel sehr kritisch gesehen – vor allem, wenn man ihn bei der Arbeit nicht entfernen oder verdecken kann. Polizisten und Soldaten der Bundeswehr etwa haben eine Uniformpflicht und sollen den Staat repräsentieren. Auf eine neutrale Art und Weise. Menschen in diesen Jobs sollen ihre Individualität ihrem Beruf unterordnen. Ein Tattoo stört da und im schlimmsten Fall wird dadurch sogar das Vertrauen in die Kompetenz gemindert.
Dies wird vom Gesetz gestützt. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird gesagt, dass es legitim sei zu verlangen, dass Beamte in Uniform keine Tätowierungen im „sichtbaren Körperbereich“ haben (BVerwG 2 C 13.19). Damit sind Kopf, Hals, Hände und die Unterarme gemeint. Wichtige Kriterien sind außerdem die Motive selbst – sichtbar oder nicht. Sie dürfen in der Regel nicht …
- … verfassungsfeindlich sein.
- … extremistisch sein.
- … frauenfeindlich/entwürdigend/diskriminierend/Gewalt verherrlichend sein.
Piercing und Tattoo im Vorstellungsgespräch
Verboten kann das Tragen oder Zeigen von Körperschmuck so oder so zu diesem Zeitpunkt nicht sein. Schließlich ist der Bewerber noch gar nicht bei dem Unternehmen angestellt. Es kann jedoch sein, dass man im Vorstellungsgespräch darauf angesprochen wird. Auch, ob das Gegenüber ein Befürworter oder Gegner von Tätowierungen ist, kann man vorher nie wissen.
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Der Bewerber sollte sich also im Voraus selbst ein paar Fragen beantworten:
- Könnte ich während der Arbeitszeit auf die Piercings verzichten/die Tattoos verdecken?
- Wie wichtig sind mir Tattoos/Piercings, würde ich den Job dafür ausschlagen?
- Wie sehr bin ich bereit, mich für diesen Job einzuschränken?
Denn auch, wenn im Gespräch eigentlich nur die Qualifizierungen des Bewerbers sowie die Kompatibilität mit dem Unternehmen abgefragt werden soll: Durch sichtbare Tätowierungen könnten die Chancen auf eine Zusage gemindert werden.
Tattoos im Wandel der Zeit
Noch vor etwa 20 Jahren wären gut zu sehende Tattoos als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag eingestuft worden. Heute haben sich die Einschätzungen in den meisten Fällen geändert: Tätowierungen sind zu etwas Alltäglichem geworden. Doch auch heute gibt es noch bestimmte Branchen, wo Tattoos noch sehr konservativ gesehen werden. Gerade im Finanz- und Bankwesen oder in Anwaltskanzleien wird mitunter noch die Meinung vertreten, dass Kunden aus sichtbaren Tätowierungen negative Schlüsse führen könnten.
In kreativen oder künstlerischen Berufen ist Körperschmuck jedoch nicht verpönt. Friseure, Mediengestalter, (Grafik-)Designer und Co. sind in der Regel völlig frei, was den Ausdruck des eigenen Ichs angeht.
Tattoos im Job: Was darf mein Chef mir vorschreiben?
Arbeitgeber können bei Verdacht auf ein Hygiene-Risiko oder etwa eine Geschäftsschädigung durchaus verlangen, dass der Körperschmuck verdeckt oder abgenommen wird. Das gilt auch, wenn die Symbole eindeutig frauenfeindlich oder zum Beispiel rassistisch sind. Wird die Anweisung des Vorgesetzten ignoriert, können Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung die Folge sein.
Wer außerdem bewusst gegen die Richtlinien des Unternehmens verstößt und sich beispielsweise ein deutlich sichtbares Tattoo stechen lässt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Author: James Miles
Last Updated: 1703340603
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Job: Marketing Manager
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